Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für IT-Dienstleistungen, Hosting, Lizenzen und Hardware.
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von HGDEVS – Florian Parchatka, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm (nachfolgend „HGDEVS"). Teil A gilt für alle Verträge. Die Teile B bis E gelten zusätzlich für die jeweilige Leistungsart; bei Widersprüchen gehen sie Teil A vor. Teil F gilt ausschließlich für Verbraucher und geht allen anderen Regelungen vor.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HGDEVS und dem Kunden in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) HGDEVS richtet sich mit ihren Leistungen an Unternehmen. Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher einen Vertrag, gelten ergänzend und vorrangig die Regelungen in Teil F.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HGDEVS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn HGDEVS in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote von HGDEVS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen von Leistungen auf der Website sind keine bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder dadurch, dass HGDEVS mit der Leistungserbringung beginnt. Ein Vertragsschluss ist auch per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch möglich.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung. Ergänzend gelten diese Bedingungen.
(2) HGDEVS erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) HGDEVS darf Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt Ziffer 10.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusatzleistungen, die der Kunde anfordert und die nicht vom vereinbarten Umfang gedeckt sind, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen abgerechnet.
(5) HGDEVS darf Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen anpassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt und die Änderung keine Preiserhöhung darstellt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Räumlichkeiten und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die für die Leistungserbringung erforderlichen Rechte und Lizenzen verfügt und die eingesetzten Systeme dies zulassen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der HGDEVS hierdurch entsteht, wird nach Aufwand vergütet.
5. Zugriff, Fernwartung und Zugangsdaten
(1) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, gewährt der Kunde HGDEVS Zugriff auf die betroffenen Systeme, auch per Fernwartung. HGDEVS nutzt diesen Zugriff ausschließlich für die vereinbarten Leistungen.
(2) HGDEVS setzt für Fernwartung nur die auf der Seite Fernsupport genannten oder gesondert vereinbarten Werkzeuge ein. Eine Fernwartungssitzung wird nur nach Freigabe durch den Kunden aufgebaut.
(3) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sicher auf, gibt sie nicht unbefugt weiter und ändert sie unverzüglich bei Verdacht auf Kenntnisnahme durch Dritte. Er informiert HGDEVS unverzüglich über einen solchen Verdacht.
(4) Vor Arbeiten an produktiven Systemen sichert der Kunde seine Daten, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum beauftragten Leistungsumfang gehört. Ergänzend gilt Ziffer 14 Absatz 5.
6. Vergütung und Preise
(1) Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung, sonst die jeweils gültige Preisliste von HGDEVS.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten.
(3) Wird nach Aufwand abgerechnet, wird die tatsächlich angefallene Zeit zugrunde gelegt. Fahrtzeiten und Fahrtkosten für Einsätze vor Ort werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Wiederkehrende Leistungen werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen. Ist kein Zahlungsziel angegeben, beträgt es 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(2) HGDEVS legt das Zahlungsziel im Rahmen von 3 bis 14 Arbeitstagen fest. Arbeitstage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von HGDEVS in Baden-Württemberg. Bei Projekten kann ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart werden.
(3) Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden benannte Adresse übermittelt. Der Kunde stellt sicher, dass diese Adresse erreichbar ist.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, erhält er eine Zahlungserinnerung in Textform mit einer Nachfrist von drei Arbeitstagen. Für diese erste Zahlungserinnerung werden keine Kosten berechnet. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist darf HGDEVS die Forderung einem Inkassodienstleister oder einem Rechtsanwalt zur Durchsetzung übergeben.
(5) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und zum Ersatz des Verzugsschadens (§§ 286, 288 BGB). Kosten der Rechtsverfolgung sind nur zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
(6) HGDEVS darf bei Neukunden, bei erheblichem Auftragsvolumen oder nach vorangegangenem Zahlungsverzug Vorkasse oder Abschlagszahlungen verlangen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden mit der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Möglich sind Laufzeiten von 1, 3, 6, 12 oder 24 Monaten. Der Abrechnungszeitraum kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform, etwa per E-Mail oder Brief. HGDEVS bestätigt jede Kündigung in Textform.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für HGDEVS liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist oder schwerwiegend gegen Ziffer 17 verstößt.
(5) Kündigt HGDEVS aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf die Vergütung für die restliche Mindestvertragslaufzeit als Schadensersatz bestehen, abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was HGDEVS durch anderweitige Verwertung der freigewordenen Ressourcen erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder unabhängig entwickelt hat, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.
(3) HGDEVS darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
10. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Verarbeitet HGDEVS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen Bedingungen im Umfang seiner Regelungen vor.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich.
11. Nutzungsrechte
(1) An den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Konfigurationen, Skripten, Dokumentationen und individuell erstellter Software, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) HGDEVS bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Ideen, Verfahren und wiederverwendbare Bausteine, die keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten, weiterhin frei zu verwenden.
(3) An Software Dritter erwirbt der Kunde ausschließlich die Rechte, die der jeweilige Hersteller einräumt. Ergänzend gilt Teil D.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse, die HGDEVS die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen und die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Ausfälle von Vorlieferanten, die HGDEVS nicht zu vertreten hat – befreien HGDEVS für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Beide Parteien informieren sich unverzüglich. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen; bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet.
13. Gewährleistung
(1) Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts, für Werkleistungen und Kaufsachen die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
(2) Bei Mängeln einer Werkleistung hat HGDEVS zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen (§ 377 HGB).
14. Haftung
(1) HGDEVS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet HGDEVS der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HGDEVS.
(5) Für den Verlust von Daten haftet HGDEVS nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten aus vorhandenen Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre, sofern der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung vorhält. Gehört die Datensicherung zum beauftragten Leistungsumfang, gilt diese Beschränkung nicht.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von HGDEVS in Ulm. HGDEVS bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von HGDEVS in Textform auf Dritte übertragen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.
Teil B – IT-Dienstleistungen und Support
16. Leistungsart und Zeiten
(1) IT-Beratung, Betreuung, Support und Betriebsunterstützung sind Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
(2) Support wird innerhalb der auf der Website ausgewiesenen Geschäftszeiten erbracht. Abweichende Servicezeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Rufbereitschaft gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(3) Vereinbarte Reaktionszeiten bezeichnen den Zeitraum bis zur Aufnahme der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung der Störung.
(4) Störungsmeldungen sind über die vereinbarten Kanäle mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlers zu melden.
(5) Enthält ein Vertrag ein Stunden- oder Leistungskontingent, verfällt es am Ende des vereinbarten Zeitraums nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Nicht ausdrücklich als verfallend vereinbarte Kontingente werden übertragen.
Teil C – Hosting und Serverleistungen
17. Zulässige Nutzung
(1) Der Kunde ist für die von ihm gespeicherten und über die Dienste veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
(2) Untersagt sind insbesondere Inhalte und Nutzungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder die Infrastruktur gefährden. Dazu zählen namentlich pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte, Volksverhetzung, Urheberrechtsverletzungen, der Versand unerbetener Werbung, Phishing, die Verbreitung von Schadsoftware sowie Angriffe auf fremde Systeme.
(3) Der Kunde stellt HGDEVS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch ihn beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß darf HGDEVS die betroffenen Inhalte sperren oder entfernen. HGDEVS informiert den Kunden unverzüglich und beschränkt die Maßnahme auf das erforderliche Maß. Meldungen über Missbrauch nimmt HGDEVS über die Seite Abuse entgegen.
18. Verfügbarkeit und Wartung
(1) HGDEVS betreibt die Systeme nach dem anerkannten Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(2) HGDEVS darf Wartungsarbeiten durchführen und die Dienste hierfür unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Dringende Maßnahmen zur Abwehr von Störungen oder Sicherheitsrisiken dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
(3) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf höhere Gewalt, auf Handlungen des Kunden oder auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs von HGDEVS zurückgehen, gelten nicht als Ausfallzeit.
19. Datensicherung beim Hosting
(1) Ob und in welchem Umfang HGDEVS Datensicherungen erstellt, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt die Datensicherung Sache des Kunden.
(2) Sind Datensicherungen vereinbart, ersetzen sie kein Archiv des Kunden. Der Kunde bleibt verpflichtet, gesetzliche Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen.
20. Sperrung bei Zahlungsverzug
(1) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf HGDEVS die betroffenen Dienste nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Nachfrist von drei Arbeitstagen sperren.
(2) Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum unberührt. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderung wird die Sperrung unverzüglich aufgehoben.
(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach Ziffer 8 Absatz 4 und 5.
21. Vertragsende und Datenlöschung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende zu sichern. HGDEVS stellt dem Kunden auf Anforderung bis zum Vertragsende die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren.
(2) Nach Vertragsende hält HGDEVS die Daten noch 30 Kalendertage vor und löscht sie anschließend endgültig. Eine gesonderte Aufforderung zur Sicherung erfolgt nicht.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Löschpflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt. Regelungen aus einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehen vor.
Teil D – Lizenzen und Software Dritter
22. Vermittlung und Weiterverkauf von Lizenzen
(1) Bezieht der Kunde über HGDEVS Lizenzen Dritter, gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. HGDEVS weist auf diese Bedingungen hin und stellt sie auf Anforderung zur Verfügung.
(2) HGDEVS schuldet die Verschaffung der Lizenz, nicht die Funktion der Herstellersoftware. Für Mängel der Herstellersoftware haftet HGDEVS nur nach Teil A Ziffer 14.
(3) Lizenzen werden je nach Produkt monatlich, jährlich oder mehrjährig abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sie sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor dessen Ablauf in Textform gekündigt werden. Für Verbraucher gilt Ziffer 8 Absatz 2 entsprechend.
(4) Erhöht der Hersteller die Preise für eine laufende Lizenz, darf HGDEVS diese Erhöhung ab dem folgenden Abrechnungszeitraum in gleichem Umfang weitergeben. HGDEVS kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde darf den betroffenen Lizenzvertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Preissenkungen des Herstellers gibt HGDEVS im gleichen Umfang weiter.
(5) Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und für die korrekte Anzahl der genutzten Lizenzen verantwortlich.
Teil E – Hardware und Warenlieferung
23. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ist keine Lieferzeit angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss, bei vereinbarter Vorkasse ab dem Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags.
(2) HGDEVS ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf ihn über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an ihn über.
(4) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.
24. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HGDEVS.
(2) Der Kunde behandelt die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter informiert er HGDEVS unverzüglich.
(3) Gegenüber Unternehmern behält sich HGDEVS das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Teil F – Besondere Bestimmungen für Verbraucher
25. Vorrang und Kundendienst
(1) Ist der Kunde Verbraucher, gehen die Regelungen dieses Teils allen anderen Bestimmungen vor. Regelungen der Teile A bis E, die den Verbraucher gegenüber der gesetzlichen Rechtslage schlechter stellen, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
(2) Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen erreichen Sie uns unter: HGDEVS – Florian Parchatka, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Telefon +49 731 790356-0, E-Mail [email protected].
26. Verbraucherstreitbeilegung
HGDEVS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
27. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren beträgt sie vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HGDEVS – Florian Parchatka Florian Parchatka Magirus-Deutz-Straße 12 89077 Ulm E-Mail: [email protected] Telefon: +49 731 790356-0
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Zusätzlich bei Verträgen über die Lieferung von Waren:
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Zusätzlich bei Verträgen über Dienstleistungen:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung hierüber zur Verfügung gestellt haben.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei Verträgen zur Lieferung von Software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An HGDEVS – Florian Parchatka Magirus-Deutz-Straße 12 89077 Ulm E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________________
- Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
- Name des/der Verbraucher(s): __________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
- Datum: __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: August 2026
